Image Map Example Alpenbrevet – Volks-Radrennen.

 
Teilnehmerinformationen Alpenbrevet
Abkürzungen  Datenschutz   Fahrradzulassung   Haftung   Teilnahmeberechtigung   Verpflegung   Versicherung

Reglement Alpenbrevet 2012

Die Strecke ist nicht gesichert. 
Jederzeit ist mit Gegenverkehr und überholenden Fahrzeugen zu rechnen. Das Alpenbrevet fi ndet auf nicht abgesperrten öffentlichen Strassen statt.
 
Das Überqueren von Mittellinien ist nicht gestattet.
Insbesondere das Überfahren der Sicherheitslinie auf der Abfahrt von Andermatt  nach Wassen ist streng untersagt!
Es gilt jederzeit das Schweizer Strassenverkehrsgesetz. Den Anweisungen der Polizei und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Das Tragen eines Helms  ist  für alle Teilnehmenden auf der gesamten Strecke  obligatorisch.
  

Teilnahmeberechtigt
Teilnehmen können Strassenrad-Fahrerinnen und -Fahrer mit Jahrgang 1995 und älter (ab 16 Jahre). Für den Start am Alpenbrevet sind weder eine Lizenz, noch eine Vereinsmitgliedschaft erforderlich. Alle Teilnehmenden sind verpflichtet, ihre gesundheitlichen Voraussetzungen bezüglich der Teilnahme an der Veranstaltung gegebenenfalls durch eine Arzt-Konsultation zu überprüfen und auf Verlangen nachzuweisen. Das Tragen eines Helms ist für alle Teilnehmenden auf der gesamten Strecke ausnahmslos obligatorisch.
 
Versicherung
Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko und auf eigene Verantwortung. Die Teilnehmenden sind selber für eine ausreichende Unfall- und Haftpflichtversicherung verantwortlich. Der Organisator übernimmt keine Haftung (siehe unten).
Alle Teilnehmenden müssen im Besitze einer Unfall- und Haftpflichtversicherung sein und tragen die volle persönliche Verantwortung für ihren Gesundheitszustand. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, verloren gegangene Gegenstände, Diebstahl und sonstige Schäden aller Art. Ebenfalls lehnt der Veranstalter jegliche Haftung gegenüber Zuschauern und Dritten ab.
 
Haftung
Eine Haftung jeglicher Art wird weder vom Veranstalter noch von Sponsoren, Partnern und Dienstleister des Alpenbrevet übernommen. Dies gilt auch für Unfälle, Diebstahl und Haftung gegenüber Drittpersonen.
 
Fahrräder
Alle Teilnehmenden sind für ihr Fahrrad selber verantwortlich und vergewissern sich über die technisch einwandfreie Funktionsfähigkeit (es finden keine technischen Kontrollen statt).
 
Die Strecke ist nicht abgesichert
Das Alpenbrevet findet auf nicht gesicherten öffentlichen Strassen statt. Es gilt in allen Fällen das Schweizer Strassenverkehrsgesetz. Den Anweisungen der Polizei und des Sicherheitsdienstes ist Folge zu leisten. Überall ist mit Gegenverkehr und überholenden Fahrzeugen zu rechnen. Bei Lichtsignalen ist bei Rot immer anzuhalten. Ebenso bei geschlossenen Schranken. Überqueren der Mittellinie ist verboten. 
 
Abkürzungen
Abkürzungen, insbesondere auch das Überqueren der Mittellinie auf den Strassen, führt zur unmittelbaren Disqualifikation. 
 
Verpflegung
Verpflegung durch Helfer aus fahrenden Fahrzeugen ist nicht gestattet. Abfall darf nur in die markierten Alpenbrevet-Sammelbehälter entsorgt werden. 
 
Datenschutz
Mit der Anmeldung (Überweisung des Organisationsbeitrages) erklären sich die Teilnehmenden damit einverstanden, dass ihre Adressdaten an die im Programmheft aufgeführten Sponsoren, Partner und Dienstleister, sowie Swiss Cycling oder Dritten für Dienstleistungen weitergegeben werden dürfen. Wer sich gegen eine Weitergabe der Adresse aussprechen will, meldet dies der Geschäftsstelle des Alpenbrevet schriftlich bzw. per E-Mail (info@alpenbrevet.ch). Teilnehmende stimmen der Verwendung von Fotomaterial für die Illustration von Publikationen, Internetseiten und für andere PR-Zwecke im Zusammenhang des Alpenbrevet zu (Organisator, Sponsoren und Partnern). Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmenden der Veröffentlichung ihres Namens, Wohnorts und auch ihres Jahrgangs auf offiziellen Start-/Ergebnislisten in gedruckter oder elektronischer Form durch den Organisator oder Dritten zu. Diese Zustimmung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Wettkampf.